Kirchgemeindeversammlung
Der Kirchgemeindrat lädt die stimmberechtigten Mitglieder ordnungshalber zweimal jährlich zu einer Kirchgemeindversammlung ein. Er kann bei Bedarf weitere Versammlungen einberufen.
Die Einladung und Auflistung der Traktanden erfolgt einen Monat vor der Versammlung im Amtsanzeiger.
Die Kirchgemeindeversammlung beschliesst über die vom Kirchgemeinderat vorgelegten Geschäfte und erteilt ihm Aufträge.
Kontakt
Sekretariat der Kirchgemeinde WichtrachMaria Wasem
Schulhausstrasse 3
3114 Wichtrach
031 781 38 25
sekretariat@kirche-wichtrach.ch




