Oberstes Organ der Kirchgemeinde
Die Kirchgemeindeversammlung trifft sich ordnungshalber zweimal jährlich. Der Kirchgemeinderat lädt die stimmberechtigten Mitglieder dazu ein. Er kann bei Bedarf weitere ausserordentliche Versammlungen einberufen.
Die Einladung und Auflistung der Traktanden erfolgt einen Monat vor der Versammlung im Amtsanzeiger.
Die Kirchgemeindeversammlung beschliesst über die vom Kirchgemeinderat vorgelegten Geschäfte und erteilt ihm Aufträge.
Kirchgemeindeversammlungen 2025
- Montag, 24. November 2025
Protokolle / Jahresrechnung
KGV Juni 2023 Protokoll
KGV November 2023 Protokoll
KGV Juni 2024 Protokoll
KGV November 2024 Protokoll
KGV Juni 2025 Protokoll
Kontakt