Oberstes Organ der Kirchgemeinde
Die Kirchgemeindeversammlung trifft sich ordnungshalber zweimal jährlich. Der Kirchgemeinderat lädt die stimmberechtigten Mitglieder dazu ein. Er kann bei Bedarf weitere ausserordentliche Versammlungen einberufen.
Die Einladung und Auflistung der Traktanden erfolgt einen Monat vor der Versammlung im Amtsanzeiger.
Die Kirchgemeindeversammlung beschliesst über die vom Kirchgemeinderat vorgelegten Geschäfte und erteilt ihm Aufträge.
Kirchgemeindeversammlungen 2023
19. Juni
27. November
Protokolle / Jahresrechnung
KGV November 2021 Protokoll
KGV Juni 2022_Protokoll
KGV Juni 2022_ Jahresrechnung 2021
KGV November 2022 Protokoll
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